Neue COVID-19-Verordnung: Keine Beschränkungen in der Erwachsenenbildung mehr

Juni 2022

Durch die 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung fallen ab 01.06.2022 alle Beschränkungen im Bereich der Erwachsenenbildung. Für Großveranstaltungen ab 500 Personen sind weiterhin Präventionskonzepte zu erarbeiten.

Zur aktuellen Verordnung

Die 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit 01.06.2022 in Kraft und mit voraussichtlich 23.08.2022 außer Kraft: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/201/20220530

Das Land Steiermark hat aktuell keine zusätzlichen Maßnahmen verlautbart.

Präventionskonzepte für Großveranstaltungen ab 500 Personen

Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen muss weiterhin ein/-e COVID-19-Beauftragte/-r bestellt und ein COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet und umgesetzt werden, das von der Bezirksverwaltungsbehörde stichprobenartig überprüft wird. Das COVID-19-Präventionskonzept ist zu diesem Zweck während der Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen. (§ 7 Abs. 1) Dies gilt nicht für Zusammenkünfte zu erforderlichen beruflichen Zwecken (§ 7 Abs. 2 Z 3).

(Stand: 01.06.2022)

Bildungsnetzwerk Steiermark