Aktuelle Calls im neuen EU-Programm CERV

Januar 2022

Das neu eingerichtete EU-Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values; kurz CERV) dient dem Schutz und der Förderung der in den EU-Verträgen sowie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte und Werte.

Im Rahmen des EU-Programms CERV werden regelmäßig Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen („Calls“) veröffentlicht, denen die jeweiligen Ziele, Teilnahmeberechtigungen, Kriterien und Einreichfristen zu entnehmen sind. Da die Calls zumeist recht kurzfristig veröffentlicht werden, lohnt es sich, sich bereits vor der Veröffentlichung der Calls zu den Programmschwerpunkten zu informieren, um Projektpartnerschaften und Einreichungen gut vorbereiten zu können. Aktuell offene Calls:

Förderung der Gleichstellung; Kampf gegen Rassismus, Fremdenhass und Diskriminierung der Geschlechter und Rechte

Teilnahmevoraussetzungen: Mindestens zwei Organisationen als öffentliche Stelle oder private Organisation ohne Erwerbszweck. Organisationen mit Erwerbszweck sind unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.
Informationen zum Call am FTOP (Englisch) | Call-Dokument (Englisch)
Einreichfrist: 24. Februar 2022

Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Rechte

Teilnahmevoraussetzungen: Mindestens zwei Organisationen als öffentliche Stelle oder private Organisation ohne Erwerbszweck. Organisationen mit Erwerbszweck sind unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.
Informationen zum Call am FTOP (Englisch) | Call-Dokument (Englisch)
Einreichfrist: 16. März 2022

Europäische Erinnerungskultur

Teilnahmevoraussetzungen: Mindestens zwei Organisationen als öffentliche Einrichtungen auf lokaler/regionaler Ebene oder Organisationen ohne Erwerbszweck, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen, Überlebendeverbände sowie Kultur-, Jugend-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen
Informationen zum Call am FTOP (Englisch) | Call-Dokument (Englisch)
Einreichfrist: 24. März 2022

Noch ein Hinweis v.a. für kleinere Bildungseinrichtungen:
Es handelt sich in diesen EU-Förderprogrammen nicht um Vollfinanzierung gesamter Projektvorhaben, zum Teil ist Vorfinanzierung erforderlich, auch ist der administrative Aufwand nicht zu unterschätzen. Empfohlen wird kleineren Bildungseinrichtungen bzw. Organisationen, die sich erstmals dazu entschließen, Projektvorhaben in EU-Programmen zu realisieren, hierfür Kooperationen mit erfahrenen Bildungseinrichtungen einzugehen.

Die Nationale Kontaktstelle im Bundeskanzleramt unterstützt bei Themen rund um die Antragsstellung und informiert Interessierte über das CERV-Programm:

Informationen und Kontakt:

Nationale Kontaktstelle
Bundeskanzleramt
Sektion IV: EU, Internationales und Grundsatzfragen
Abteilung IV/3: Finanzen, EU-Haushalt und Landwirtschaft
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
Ernst Holzinger | +43 1 531 15–202907 | ernst.holzinger@bka.gv.at | https://www.cerv.at/