Gefahrgutbeauftragter Straße Erstschulung
Info & Anmeldung
In dieser Ausbildung lernen Sie jene Grundlagen, die gemäß § 11 Abs.1 des GGBG/BGBl. I Nr. 145/1998 erforderlich sind um die Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten auf der Straße ausführen zu können. Gemäß § 11 Abs.1 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG), BGBl.I Nr.145/1998, haben Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Be- oder Entladen umfassen, einen oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung zu nennen. Hinweis: Bitte bringen Sie das jahresaktuelle ADR-Handbuch zum Kurs mit! Empfehlung: KITZLER Verlag