COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ab 17.11.2020

November 2020

Die neue Verordnung wurde auf der Homepage des Gesundheitsministeriums veröffentlicht. Die folgende Rechtsgrundlagen betreffen die Erwachsenenbildung:

erstellt am 16.11.2020

Mit 17.11.2020 tritt folgende Regelung in Kraft:

COVID-19-Notmaßnahmenverordnung

„§ 12. (1) Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs zum Zweck der Teilnahme an Veranstaltungen ist nur für folgende
Veranstaltungen zulässig: (…)

9. Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken, zur Erfüllung von erforderlichen Integrationsmaßnahmen nach dem Integrationsgesetz, BGBl. I Nr. 68/2017, und zu beruflichen Abschlussprüfungen, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist.

(2) Beim Betreten von Orten zum Zweck der Teilnahme an Veranstaltungen gemäß Abs. 1 ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.“

Empfehlungen des Bildungsministeriums

Das Bildungsministerium empfiehlt dringend, angesichts des drohenden Zusammenbruchs des Gesundheitssystems möglichst alle Angebote im Bereich der Erwachsenenbildung auf „Distance-Learning“ umzustellen (siehe Beitrag von erwachsenenbildung.at).

Was kommt danach?

Welche Regelungen nach Ablauf der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (wieder) in Kraft treten, werden wir nach Bekanntgabe hier veröffentlichen.

Informationen zu bisher geltenden Regelungen und zum Umsatzersatz für betroffene Einrichtungen finden Sie in unserem Beitrag COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ab 03.11.2020.

Bildungsnetzwerk Steiermark