COVID-19-Öffnungsverordnung ab 19.5.2021

Mai 2021

Unter welchen Bedingungen kann die Erwachsenenbildung für Präsenzunterricht öffnen? Die aktuelle Verordnung und Informationen seitens des Ministeriums.

Die neue COVID-19-Öffnungsverordnung tritt mit 19. Mai 2021 in Kraft.

Die aktuelle Verordnung ist unter folgendem Link einzusehen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_214/BGBLA_2021_II_214.html

Zusatzinformation des Bildungsministeriums für die Erwachsenenbildungseinrichtungen:

Insbesondere wird auf § 13 (10) 10 hingewiesen. Berufliche Aus- und Fortbildungszwecke sind breit zu sehen. Darunter sind auch Aus- und Weiterbildungen, bei denen ein beruflicher Konnex besteht wie z.B. Sprachkurse, oder auch Bildungsmaßnahmen im Freiwilligensektor zu verstehen. Bei sonstigen Aus- und Fortbildungen ist § 13 (3) anzuwenden. Der Unterschied besteht im Wesentlichen darin, dass beim § 13 (10) für „Zusammenkünfte“ keine Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde besteht. Jedenfalls gilt der Nachweis einer “geringen epidemiologischen Gefahr“, der Mindestabstand von zwei Metern und die Maskenpflicht.“

Die veröffentlichten Informationen des Bildungsministeriums finden Sie auch unter https://erwachsenenbildung.at/aktuell/nachrichten/16192-corona-oeffnungen-fuer-die-erwachsenenbildung-ab-19-mai.php?fbclid=IwAR2uHL582P94i8HjzMSbvXBp7iS2WVVwerwrMYI5makwidhkQCIZ31WvNsA

Zusammenfassung für die Erwachsenenbildung

Das Bildungsnetzwerk Steiermark hat folgend einen Überblick über die Inhalte, die die Erwachsenenbildung betreffen, erstellt:

(Stand: 12.05.2021)

Am 02.06.2021 wurden weitere Lockerungen verlautbart (4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung). Nähere Informationen zu den ab 10.06.2021 gültigen Maßnahmen finden Sie in unserem Beitrag COVID-19-Öffnungsverordnung: Lockerungen ab 10.06.2021.

Bildungsnetzwerk Steiermark