Frauenprojektförderung
Aufruf des Bundeskanzleramtes zur Einreichung von Projektvorschlägen für 2021 und 2022 „Empowerment von Mädchen und Frauen in Bildung, Beruf und Gesellschaft mit Fokus auf Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik sowie Finanzkompetenz“
Einreichungen sind ab sofort bis 07.05.2021 möglich. Wer kann einreichen?
Berechtigt Projekte einzubringen sind Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Vereine, Gemeinnützige Organisationen, die ein gemeinnütziges, nicht gewinnorientiertes Projekt durchführen möchten, sowie andere frauenspezifisch tätige Organisationen, juristische Personen oder Personengemeinschaften – jeweils allein oder in Partnerschaft mit anderen.
Projektzeitraum
Vergeben werden Mittel für Projekte in ganz Österreich, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022 umgesetzt werden.
Förderkosten
Im Rahmen des gegenständlichen Förderaufrufs können Projektkosten einmalig bis zu einem Ausmaß von 100% gefördert werden. Die zu beantragende Mindestfördersumme beträgt € 50.000,-. Es werden bei der Fördermittelvergabe Projekte priorisiert, die über eine breite Finanzierungsstruktur verfügen (weitere Fördergeber/Drittmittel bzw. Eigenmittel) und zwingend den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
Alle Unterlagen und näheren Informationen zur Einreichung:
Kontakt: Abteilung III/2 – Verwaltungsmanagement, Frauenprojektförderung
E-Mail: frauenprojektfoerderung@bka.gv.at