Die UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Konvention ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

Österreich hat dieses Übereinkommen bereits 2008 ratifiziert und verpflichtet sich damit völkerrechtlich, die in der UN-Konvention festgelegten Standards umzusetzen und zu gewährleisten. Die Standards der Konvention wirken dadurch direkt auf die österreichischen Gesetze ein. In Österreich ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz für die Koordinierung der Umsetzung der Konvention zuständig, soweit es Kompetenzen des Bundes betrifft.

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Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012–2020 

Der Ministerrat hat am 24. Juli 2012 den „Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012–2020″ beschlossen. Der Plan wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit allen Bundesministerien erarbeitet und ist die Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

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Aktionsplan des Landes Steiermark zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Auch die Bundesländer sind mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention befasst. 2012 beschließt die Steiermark als erstes Bundesland einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, bis 2020 soll schrittweise eine möglichst umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Steiermark erreicht werden. Aktionsplan der Steiermark zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention >>

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Bildungsnetzwerk Steiermark

Claudia Zülsdorff