Rechtliche Grundlagen zu Klimaschutz und Umweltbildung

Die Rechtlichen Grundlagen sind in Österreich auf verschiedenen Ebenen festgeschrieben. Während Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Verfassungsrang verankert sind und bundesgesetzlich geregelt werden, liegt Naturschutz im Kompetenzbereich der Bundesländer.

Bundesverfassungsgesetz

Österreich bekennt sich mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 11. Juli 2013 (BGBl. I Nr. 111/2013) im § 1 zum Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen, um auch zukünftigen Generationen bestmögliche Lebensqualität zu gewährleisten.

Bundesgesetz zum Klimaschutz

Mit den jährlichen Berichten nach § 6 Klimaschutzgesetz wird der jeweils aktuelle Stand der Einhaltung der Treibhausgas-Emissionsziele nach Sektoren dargestellt und dokumentiert.

Das im Jahr 2011 beschlossene und zuletzt 2017 geänderte Klimaschutzgesetz (KSG) setzt Emissionshöchstmengen fest und regelt die Erarbeitung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Es bildet damit eine wesentliche Säule der österreichischen Klimapolitik bis zum Jahr 2020.

Das steirische Naturschutzgesetz

Naturschutz ist in Österreich in Länderkompetenz, daher besteht in jedem Bundesland ein eigenes Naturschutzgesetz: Das Steirische Naturschutzgesetz >

Nähere Informationen zum Naturschutz in der Steiermark und eine Übersicht zu den verschiedenen Schutzgebieten finden Sie unter folgendem Link: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/75777875/DE

Für Hinweise, Ergänzungen und natürlich weitere Fragen, können Sie sich immer gerne an uns wenden!

Bildungsnetzwerk Steiermark

Claudia Zülsdorff