NPO Unterstützungsfonds – Einreichungen ab 8. Juli möglich!

Juli 2020

Gemeinnützige Organisationen, freiwillige Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften können ab 8. Juli eine Förderung bis zur Höhe der entgangenen Einnahmen beantragen.

Anspruchsberechtigt sind Non-profit-Organisationen (nach § 34-47 Bundesabgabenordnung), Freiwillige Feuerwehren, anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften und Rechtsträger, die  unmittelbar oder mittelbar an den genannten Organisationen zu mehr als 50 % beteiligt sind (wenn diese durch ihre Tätigkeit die satzungsgemäßen Aufgaben der Organisationen sicherstellen).

Für die Höhe der Förderung sind die förderbaren Kosten im Zeitraum vom April bis September 2020 maßgeblich.

Die Richtlinien treten am 6. Juli in Kraft, ab 8. Juli, können auf www.npo-fonds.at Anträge gestellt werden. Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2020 möglich.

Nähere Informationen finden Sie unter Non-Profit-Organisation – Unterstützungsfonds oder zusammengefasst unter erwachsenenbildung.at.

Ihr Team im Bildungsnetzwerk Steiermark

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