Weiterbildungen können ab 29. Mai (unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen) wieder starten
Vorabinformation zur Lockerungsverordnung in Bezug auf Schulungen, Aus- und Fortbildung und Beherbergungsbetriebe ab 29. Mai
Das Betreten von Örtlichkeiten zum Zwecke der Schulung, Aus- und Fortbildung ist unter Einhaltung von in der Bestimmung genannten Voraussetzungen ab 29. Mai 2020 bis zur Höchstgrenze von 100 Personen zulässig.
Die Verordnung wird in der nächsten Sitzung beschlossen, tritt mit 29. Mai 2020 in Kraft und gilt bis Ende Juni 2020, hier ein Auszug der Verordnung: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Rechtliches.html
Alle aktuellen Informationen, Vorinformationen und konsolidierte Verordnungen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachzulesen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Rechtliches.html
Ihr Team im Bildungsnetzwerk Steiermark
bildungsnetzwerk@eb-stmk.at | +43 316 821373