Zur Erinnerung: Impulsförderung des Landes Steiermark

April 2022

Einreichungen sind noch bis 31.5.2022 möglich! Die Impulsförderung des Landes Steiermark unterstützt durch Ö-Cert anerkannte Testierung / Re-Testierung im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022.

Voraussetzungen für die Impulsförderung:

  • Gemeinnützigkeit der Organisation
  • Präsenz von Angeboten am Weiterbildungsnavi Steiermark und der damit verbundene Nachweis bzgl. Erfüllung der Qualitätskriterien des Landes Steiermark
  • Umsetzungsphase der Testierung / Re-Testierung: 01.01.2020 bis 31.12.2022
  • fristgerechte Einreichung

Das Land Steiermark fördert pro Bildungseinrichtung für ein Qualitätsmanagementsystem
pauschal in Höhe von € 2.000,- die Testierung sowie
pauschal in Höhe von € 1.500,- die Re-Testierung.

Ausschreibung (Call zur Einreichung PDF) >

Förderungsansuchen sind spätestens bis 31.5.2022 mittels aktuellen Antragsformulars an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft, zu richten.

Für Ihre Rückfragen zur Impulsförderung wenden Sie sich bitte an das

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A6 Bildung und Gesellschaft, Fachabteilung Gesellschaft
Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen
Susanne Lucchesi Palli (Koordination Erwachsenenbildung, Lebenslanges Lernen)
susanne.lucchesi-palli@stmk.gv.at | +43 316 877-4909

Weitere Informationen zu Förderungen in der Erwachsenenbildung finden Sie HIER > auf unseren Serviceseiten zusammengefasst.

Bildungsnetzwerk Steiermark