Rechtliche Grundlagen zu Demokratiebildung

Die Notwendigkeit von Demokratiebildung bzw. politischer Bildung wird in mehreren gesetzlichen Grundlagen hervorgehoben. Inhalte und Kompetenzen wurden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene definiert. Eine konkrete nationale Umsetzungsstrategie liegt für Politische Bildung im Schulwesen vor, zum aktuellen Stand jedoch noch nicht für die Erwachsenenbildung.

Nationale Ebene

Politische Bildung

Politische Bildung als Teil der schulischen Bildung ist in der nationalen Gesetzgebung seit 1978 verankert. Da sich die Gesellschaft seitdem stark gewandelt hat (z.B. durch den Einzug neuer Kommunikations- und Informationsmedien sowie der Senkung des Wahlalters) wurde 2015 ein neuer Grundsatzerlass für das Unterrichtsprinzip Politische Bildung beschlossen: Grundsatzerlass „Politische Bildung“ 2015 (PDF)

Nähere Informationen zur Umsetzung von Politischer Bildung im Schulbereich sind auch auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung verfügbar.

Darüber hinaus werden Grundwerte des Schulwesens im Bundesverfassungsgesetz geregelt (Artikel 14, Abs. 5a), wonach Menschen zu mündigen, aufgeschlossenen BürgerInnen befähigt werden sollen, um „Verantwortung für sich selbst, Mitmenschen, Umwelt und nachfolgende Generationen zu übernehmen“: Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Bundes-Verfassungsgesetz, aktuelle Fassung

Erwachsenenbildung

In diesem Ausmaß gibt es für die politische Erwachsenenbildung keine offiziellen Strategiepapiere oder Erlässe von Seiten des Bundes. Politische Erwachsenenbildung wird in der Praxis im Sinne des Erwachsenenbildungs-Fördergesetzes (1973) bzw. des Fördergesetzes politischer Bildungsarbeit und Publizistik (1984) gehandhabt.

Die Wichtigkeit von politischer Erwachsenenbildung wird unter anderem im Grundsatzpapier der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung  (ÖGPB) sowie im Positionspapier zur außerschulischen politischen Bildung in Österreich der Interessengemeinschaft Politische Bildung (IGPB) beschrieben. Weitere AkteurInnen im Themenfeld finden Sie im Bereich Vernetzung.

Europäische Ebene

Im Europäischen Referenzrahmen über Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (2006) werden acht Schlüsselkompetenzen definiert, wovon eine als „Soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz“ definiert wird. Die Bürgerkompetenz soll Menschen befähigen, sich auf Basis von Wissen über gesellschaftliche und politische Konzepte und Strukturen aktiv zu beteiligen, solidarisch zu verhalten und unter Achtung von Demokratie und Menschenrechten am öffentlichen gesellschaftlichen Leben mitzuwirken: Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (pdf)

2010 wurde von den Mitgliedsstaaten eine Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung verabschiedet, die die Notwendigkeit von demokratiepolitischer Bildung bekräftigt. Gem. Absatz 5 („Ziele und Grundsätze“) soll jeder im Staatsgebiet lebenden Person „die Möglichkeit zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung geboten werden“. Sie bezieht sich auch auf Lernprozesse außerhalb des formalen Bildungssystems. Gem. Absatz 10 soll die Rolle von Organisationen im Bereich der nicht-formalen Bildung gestärkt werden und „ihre Aktivitäten als einen wertvollen Teil des Bildungssystems anerkennen, sie nach Möglichkeit unterstützen und ihre Expertise in allen Bildungsbereichen nutzen“: Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung

Im Referenzrahmen des Europarats für Demokratiekompetenzen (2018) werden 20 Kompetenzen und rund 2000 Deskriptoren nach Kompetenzniveaus gegliedert definiert. Diese sollen die Entwicklung von Bildungsveranstaltungen im Bereich der Demokratiebildung unterstützen.

Band 1: Basismodell mit 20 Kompetenzen (deutsch)

Band 2: Deskriptoren (englisch)

Band 3: Handbuch für Umsetzung (englisch)

Für Hinweise und bei Fragen können Sie sich immer gerne an uns wenden!

Bildungsnetzwerk Steiermark

Mag.a Marlies Zechner